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Eckert & Ziegler: Abspaltung der Pentixapharm AG im Handelsregister eingetragen

02.10.2024 / Die Eckert & Ziegler SE (ISIN DE0005659700, TecDAX) informiert, dass der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.6.2024 beschlossene Abspaltungsbeschluss am heutigen Tag in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) eingetragen wurde. Mit der Eintragung in das Handelsregister der Eckert & Ziegler SE wurde die Abspaltung der Pentixapharm AG rechtlich wirksam. Sämtliche von der Eckert & Ziegler gehaltenen Aktien an der Pentixapharm AG sind damit von der Eckert & Ziegler SE auf die Pentixapharm Holding AG rechtlich übergegangen.

Als Gegenleistung erhalten die Aktionäre der Eckert & Ziegler SE Aktien der Pentixapharm Holding AG im Zuteilungsverhältnis 1:1. Maßgebend für die Bezugsberechtigung ist die von jedem Eckert & Ziegler-Aktionär heute nach Handelsschluss gehaltene Zahl der Eckert & Ziegler-Aktien unter Berücksichtigung noch ausstehender Börsengeschäfte. Sämtliche im Rahmen der Abspaltung geschaffenen Aktien der Pentixapharm Holding AG werden voraussichtlich am 2.10.2024 zum Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse im Segment Prime Standard zugelassen werden.

Die Aufnahme des Handels für die Aktien der Pentixapharm Holding AG soll erstmalig am 3.10.2024 erfolgen. Zum gleichen Tag ist die Notierung der Aktien der Eckert & Ziegler SE „ex Abspaltung“ vorgesehen. Die depotseitige Einbuchung der Pentixapharm Holding Aktie in die Depots der Eckert & Ziegler-Aktionäre wird voraussichtlich am 7.10.2024 stattfinden.

Quelle: Pressemitteilung Eckert & Ziegler SE
Weitere Informationen zum Börsengang der Pentixapharm AG finden Sie hier.

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